Kostenträgerin für alle pflegebedingten Aufwendungen, die zur Behandlungspflege gehören, ist die Krankenkasse. Das gilt ebenso für Patienten ohne Pflegegrad, z.B. nach einer Operation. Wichtig dafür ist eine entsprechende Diagnose und Verordnung durch den Hausarzt.
Ohne Mühe für Sie: Wenn unsere ambulanten Pflegedienste zu Ihnen ins Haus kommen, erfolgt eine entsprechende Abrechnung direkt zwischen der Pflegekasse und BeneVit (Pflegesachleistung).