Die Nachtpflege ist genauso wie die Tagespflege eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse. Pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in der Nachtpflege BeneVit sind bereits eingeschlossen. Auch die Fahrkosten sind darin enthalten.
Als Eigenanteil tragen die Versicherten selbst die Kosten für die Verpflegung sowie Investitionskosten, z.B. für Instandhaltung oder Modernisierung der Pflegeeinrichtung.
Die Nachtpflegeleistungen werden für Versicherte ab Pflegegrad 2 weder auf die Pflegesachleistung noch auf das Pflegegeld angerechnet!