Herzlich Willkommen im Seniorentreff im Schönblick in Tübingen
Tagespflege bei BeneVit: Entlastung und Bereicherung
„Wir nennen unsere Tagespflegen lieber Seniorentreffs. Das trifft die Atmosphäre besser, weil es bei uns aktiv und fröhlich zugeht. Wer möchte, beteiligt sich beim gemeinsamen Kochen, setzt sich zur Kaffeerunde zum Plaudern, macht Gymnastik oder trainiert sein Gedächtnis. So entstehen auch neue Freundschaften. Immer alles, wie es geht und vor allem nichts, was muss.“
Tagespflegen übernehmen die vorübergehende Betreuung im Tagesverlauf von älteren Menschen, die zwar Pflege und Betreuung in ihrem Alltag benötigen, ihren Lebensmittelpunkt aber noch zuhause haben. Dazu gehören auch demenzerkrankte Gäste, die Geselligkeit und Anregung als wohltuend erleben.
Pflegende Angehörige empfinden eine erhebliche Entlastung und bestätigen ein wieder gewonnenes harmonisches Familienleben. In der Regel nehmen Seniorinnen und Senioren mit dem Pflegegrad 1 bis 4 das Angebot wahr. In den Teams der Tages- oder Seniorentreffs von BeneVit arbeiten examinierte Pflegefachkräfte und Hauswirtschaftskräfte.
Was unsere Gäste am meisten mögen:
Schöne Räume mit Kamin und Ruhezonen
Viele Aktivitäten: Spiele, Singen, Gymnastik, Ausflüge
Täglich zusammen frisch kochen und gemeinsam essen
Eigene Fähigkeiten (wieder) entdecken
Wunschtag und Wunschzeit wählen können
Sich sicher und gebraucht fühlen
„Ich bin zwei Mal die Woche im Tagestreff. Wir sind eine nette Runde hier, auf die ich mich jedes Mal freue. Jetzt habe ich immer schöne Erlebnisse, an die ich mich an den anderen Tagen erinnern kann. Und meine Tochter hat die Zeit für sich, die sie dringend braucht.“
Ruth Blinkle, Tagesgast, Tagespflege Mössingen
Wer übernimmt die Kosten für die Tagespflege?
Die Tagespflege ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekasse. Sie trägt die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in den Tages- und Seniorentreffs bei BeneVit.
Als Eigenanteil tragen die Versicherten ihre Verpflegung, den Fahrdienst sowie die Investitionskosten selbst.
Die Tagespflegeleistungen werden für Versicherte ab Pflegegrad 2 weder auf die Sachleistung noch auf das Pflegegeld angerechnet!