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Ermittlungen im Mannheimer „Haus am Park“:
„Staatsanwaltschaft Mannheim stellt Ermittlungen ein“

Datum: 23.06.2022

Betreiber des „Haus am Park“ vom Tatverdacht freigesprochen und vollständig entlastet / ausführliche und intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beendet / Vorwürfe des Rechtsamts der Stadt Mannheim vollinhaltlich zurückgewiesen

Mössingen/Tübingen: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat die Ermittlungen gegen leitende Mitarbeiter des Mannheimer Pflegeheims „Haus am Park“ eingestellt und das Unternehmen, die Mössinger BeneVit Gruppe, vollständig entlastet. Den Ermittlungen war eine Strafanzeige vom November 2021 wegen fahrlässiger Tötung vorausgegangen, die im Zusammenhang mit einem Corona-Ausbruchsgeschehen durch das Rechtsamt der Stadt Mannheim gestellt wurde.

„Besonders emotional ist es für uns von allergrößter Bedeutung, von jedem Verdacht freigesprochen zu werden. Von der Strafanzeige gegen leitende Verantwortliche unseres Unternehmens haben wir im Spätherbst 2021 erst durch die Berichterstattung regionaler Medien über eine parlamentarische Anfrage im Landtag Baden-Württemberg Kenntnis erlangt. Von den Behörden der Stadt Mannheim selbst, wurden wir nicht informiert. Intern haben wir daraufhin sehr intensiv die gesamten Abläufe und Dokumentationen geprüft und ausgewertet, sowie Befragungen der Beteiligten durchgeführt. Es konnten jedoch keine Anhaltspunkte gefunden werden, die einen Anfangsverdacht auf Pflichtverletzung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigt hätten. Alle Unterlagen haben wir dann der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt und die Ermittlungen nach Kräften unterstützt“, so Kaspar Pfister, Gründer und Eigentümer der bundesweit tätigen BeneVit Gruppe.

Die Hygieneregeln seien im Haus eingehalten, Anwesenheitslisten, Testprotokolle und Pflegedokumentationen geführt und dem örtlichen Gesundheitsamt fristgerecht übermittelt worden. Dies bestätigen nun auch die erfolgten, intensiven Ermittlungen der Mannheimer Staatsanwaltschaft. Die BeneVit Gruppe hatte in allen Phasen der Corona-Pandemie, an allen 29 bundesweiten Standorten von Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen und Ambulanten Diensten, höhere Hygienestandards angesetzt, als dies die regionalen Verordnungen vorgeschrieben hätten. Diesem konsequenten Vorgehen sei sein Unternehmen bis heute treu geblieben, bestätigt der baden-württembergische Unternehmer Kaspar Pfister.

„Überschnell steht der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung gegenüber uns anvertrauten alten Menschen im Raum, wie die Strafanzeige der Stadt Mannheim verdeutlicht. Dieser ist schnell ausgesprochen, hat aber weitreichende Konsequenzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altenpflege. So sehr mich Erkrankungen und Todesfälle im Zusammenhang mit Corona in unseren Häusern persönlich schmerzen, bin ich doch über das Ergebnis der Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft sehr froh. Es konnten in der Sorgfaltspflicht des Betreibers keine Versäumnisse festgestellt werden, so übermittelte uns die Staatsanwaltschaft das Ergebnis der Untersuchungen.“, so Pfister abschließend.